Rauchmelderpflicht seit 1. Januar 2018
Nach einer Übergangsfrist gilt jetzt für alle Haushalte und Wohnungen in Bayern eine Rauchmelderpflicht.
Danach sind Rauchmelder in Kinderzimmern und Schlafräumen sowie angrenzenden Fluren anzubringen. Dies ist eine Pflicht des Wohnungs- bzw. Hauseigentümers.
Weitere Infos und Antworten zu Fragen findet Ihr auf der Webseite des STMI
oder unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-bayern/